Vereinsstatuten Mama Tierra

1. Name, Rechtsform und Sitz

Unter dem Namen «Verein Mama Tierra», «Association Mama Tierra», «Associazione Mama Tierra», im Weiteren Mama Tierra genannt, besteht ein nicht gewinnorientierter Verein mit gemeinnützigem Zweck nach Art. 60 ff. ZGB.

1.1 Sitz

Der Vereinssitz ist Baden im Kanton Aargau. Mama Tierra kann im Ausland Zweigstellen führen.

2. Zweck

Mama Tierra unterstützt indigene Frauen, weil sie die grösste Verantwortung in ihrer Gemeinschaft tragen. Die Frauen sichern den Unterhalt der Familie, erziehen die Kinder, kämpfen für die Erhaltung der Natur und geben ihre Kultur weiter. Wenn die indigene Frau Unterstützung erhält, wird ihrer ganzen Gemeinschaft und ihrem Umfeld geholfen. Die Verantwortung bleibt so in der indigenen Gemeinschaft und nicht bei Entwicklungshilfeorganisationen.

Der Verein Mama Tierra glaubt an das Prinzip «Hilfe zur Selbsthilfe» und setzt deswegen auf Entwicklungszusammenarbeit, bei der die Frauen nicht als Empfänger von Hilfeleistungen betrachtet werden, sondern als gleichberechtigte Partner. Um Entwicklungshilfe zugunsten von indigenen Frauen zu ermöglichen, beschafft Mama Tierra finanzielle Mittel. Dabei strebt Mama Tierra eine nachhaltige Entwicklung an, immer in Übereinstimmung mit den Wünschen und Zielen der indigenen Gemeinschaften.

Mama Tierra verfolgt ihren Zweck insbesondere durch:

Selbstbestimmung: Förderung von gewerblichen Aktivitäten für indigene Frauen
Bildung: Zugang zu Bildung für indigene Frauen und ihre Kinder
Umweltschutz: Klimaschutzförderung in indigenen Gebieten
Menschenrechte: Bekanntmachung von Menschenrechtsverletzungen an Indigenen
Kultur: Förderung und Verbreitung der indigenen Kultur
Humanitäre Hilfe: damit Entwicklungshilfe stattfinden kann

Mama Tierra kann Partnerschaften mit Organisationen im In- und Ausland eingehen und für diese Mittel beschaffen, um den Vereinszweck zu erfüllen.

Der Verein Mama Tierra ist nicht gewinnorientiert und unterliegt dem Ziel, indigene Frauen zu unterstützen. Mama Tierra kann zur Verfolgung des Stiftungszwecks Vertretungen oder Niederlassungen im In- und Ausland errichten.

3. Mittel

3.1 Zur Verfolgung des Vereinszwecks beschafft Mama Tierra finanzielle Mittel durch:

Mitgliedsbeiträge, die jährlich von der Generalversammlung definiert werden,
den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen,
Subventionen und Legate,
Anträge zur Mittelbeschaffung an Bund, Gemeinden und Stiftungen,
Spenden sowie Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen.

3.2 Erläuterungen

→ Die Mitgliedsbeiträge werden von der Generalversammlung festgelegt.

→ Mama Tierra empfängt keine Zuwendungen von Unternehmen, deren unternehmerische Tätigkeit negative Folgen für die Indigenen hat, wie beispielsweise Bergwerke.

Der Verein Mama Tierra ist verantwortlich für den effizienten und effektiven Einsatz der Mittel gemäss dem Vereinszweck. Auch verpflichtet sich Mama Tierra, die Spender mindestens einmal jährlich über den Einsatz ihrer Spenden zu informieren.

4. Mitgliedschaft

4.1 Aktivmitglied kann jede natürliche und juristische Person im In- oder Ausland werden, die Interesse an dem Zweck von Mama Tierra hat.

4.2 Passivmitglied im In- oder Ausland ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Mitgliedsbeitrag begleicht.

4.3 Aufnahmegesuche als Aktivmitglied mit Stimmberechtigung sind an mitglied@mama-tierra.org zu schicken. Der Vorstand heisst den Mitgliedschaftsantrag gut oder weist ihn ab. Um Passivmitglied zu werden, reicht es, den Beitrag für die Mitgliedschaft zu begleichen.

4.4 Der Austritt erfolgt durch eine Kündigung an mitglied@mama-tierra.org oder durch Nichtbezahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags. Es besteht kein Anspruch auf bereits geleistete Beiträge. Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der Gesellschaft.

5. Organe des Vereins
5.1 Die Generalversammlung

5.2 Der Vorstand

5.3 Die Geschäftsleitung und Fundraising

5.4 Die Rechnungsrevisoren

5.1 Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ und beschliesst mit einfacher Mehrheit über Änderungen der Statuten, des Vereinszwecks, des Jahresbeitrags und der Ziele von Mama Tierra.

Sie wird vom Präsidenten(in) geleitet. Der Vorstand sorgt für die Führung eines Beschlussprotokolls. In der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Beteiligung aller Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse und Pflichten:

a) Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichts
b) Entlastung der Organe des Vereins
c) Festsetzung der Mitgliederbeiträge
d) Wahl des Vorstandes und der Revisionsstelle
e) Änderungen der Statuten
f) Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern und des Vorstandes
g) Auflösung des Vereins

Anträge der Mitglieder sind dem Vorstand spätestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form einzureichen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident:in Statutenänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Die Vereinsauflösung erfolgt, wenn zwei Drittel der Anwesenden dafür stimmen.

5.2 Der Vorstand

Der Vorstand hat sämtliche Befugnisse, welche der Generalversammlung nicht zustehen. Er besteht aus allen oder aus mindestens 3 Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Er vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Vorstandsmitglieder, Präsident:in und Geschäftsführer:in werden von der Generalversammlung für jeweils 2 Jahre gewählt.

5.3 Die Geschäftsleitung und Fundraising

Katherine Klemenz-Portmann von Escholzmatt in Baden, Geschäftsführerin

5.4 Es kann eine Revisionsstelle gewählt werden.

5.5 Unterschrift

Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten:in zusammen mit einem weiteren im Handelsregister eingetragenen Vorstandsmitglied verpflichtet.

5.6 Vergütung

Grundsätzlich arbeiten Vorstandsmitglieder bis zu 100 Stunden ehrenamtlich. An Vorstandsmitglieder aus benachteiligten Regionen und aus tiefsten Einkommensklassen kann eine angemessene Entschädigung entrichtet werden.

6. Haftung

6.1 Für Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Persönliche Haftung von Vorstand oder anderen Vereinsmitgliedern ist ausgeschlossen.

6.2 Im Falle der Auflösung führt der Vorstand die Liquidation durch. Über die Verwendung des restlichen Vermögens entscheidet die Vereinsversammlung. Eine Verwendung soll im Sinne des Vereinszwecks erfolgen.

Angenommen bei der Gründungsversammlung am 1. Januar 2015 in Zürich.

Die Gründungsmitglieder:

Lourdes Grollimund (Präsidentin)

Heliana Grütter (Vize-Präsidentin, bis 2017)

Katherine Portmann (CEO), seit 2017 Katherine Klemenz

Vorstand von Mama Tierra:

Alexander Steele, England

Rolf Klemenz, Schweiz

Ana Bertha Machado Uliana, Vertreterin der Wayuu-Frauen in Nazareth, Kolumbien (bis 2015)

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